Freifahrtregelung für Schwerbehinderte
Wegfall des Streckenverzeichnisses
Bei Erwerb einer entsprechenden Wertmarke können Schwerbehinderte die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs - dazu gehören u.a. S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregioexpress (IRE) - in einem bisher genau definierten Bereich (jeweilig gültiges Streckenverzeichnis) und in Verkehrsverbünden kostenlos benützen.
"Die Deutsche Bahn hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium - Bundesministerium für Arbeit und Soziales - entschieden, in Zukunft den Wegfall des Streckenverzeichnisses zu gewährleisten. Das bedeutet, dass künftig schwerbehinderte Menschen bundesweit unentgeltlich in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (Produkte Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE), in S-Bahnen und in Verkehrsverbünden reisen können. Diese Regelung gilt jeweils für die 2. Klasse und wird zum 01. September 2011 wirksam.
Mit dieser Maßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau gewährleistet. Zudem wird die Einführung eines neuen Schwerbehindertenausweises vereinfacht." berichtet Ellen Engel, Produktmanagement und Reiseanlassbezogene Angebote Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42)
DB Vertrieb GmbH
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Dystonie - Der Film
Dieser kurze Film zeigt Ihnen einige Formen der Dystonie und thematisiert auf beeindruckende Weise die Problematik für Dystonie-Betroffene.
Der Film entstand mit Unterstützung der Fa. Ipsen Pharma GmbH
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Die häufigste Form der Dystonie ist die fokale Dystonie. Sie tritt hauptsächlich im Erwachsenenalter auf.
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