Wann sollte die "Tiefe Hirnstimulation" angewendet werden?
Besteht eine medikamentös nicht behandelbare Dystonie mit signifikanter Einschränkung der Lebensqualität, kann grundsätzlich eine "Tiefe Hirnstimulation" erwogen werden. Eine Beratung hierüber sollte in einem für die Operation ausgewiesenen Zentrum erfolgen.
Im Rahmen einer ersten ambulanten neurologischen Vorstellung wird der Betroffene zunächst untersucht und seine Anamnese erhoben. Falls die Kriterien für eine "Tiefe Hirnstimulation" gegeben sind, wird eine ausführliche Beratung über die Operation erfolgen. Wenn seitens des Betroffenen nach abschließender Überlegung ein operativer Eingriff erwünscht wird, sollte zunächst eine stationäre präoperative Abklärung erfolgen. Im Rahmen dessen beschäftigt sich der betreuende Arzt noch einmal eingehend mit der Vorgeschichte des Patienten, es werden ausführliche Zusatzuntersuchungen zur Erkennung von erhöhten Operationsrisiken oder operativen Kontraindikationen durchgeführt. Während diesem stationären Aufenthalt besteht für den Betroffenen noch einmal die Möglichkeit über noch offengebliebene Fragen mit seinem behandelnden Neurologen zu sprechen und sich auf die Operation vorzubereiten.
Nach Abschluss der Untersuchungen und bei fehlenden Kontraindikationen für die "Tiefe Hirnstimulation" wird in Rücksprache mit den behandelnden Neurochirurgen ein Operationstermin vereinbart.
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