Forschungsprojekte

Bisher unterstützte Projekte:

  • Molekulargenetische Untersuchungen zur genetischen Suszeptibilität bei primären und sekundären Dystonien
    Dr. Christine Klein, Lübeck (seit 2000)
  • Der Phenylalamin-Belastungstest in der Differentialdiagnose dystoner Erkrankungen
    Dr. Oliver Bandmann, Marburg (1999 - 2001)
  • Psychische Beeinträchtigung, Krankheitsbewältigung und Lebensqualität bei Spasmodischer Dysphonie
    Harald Gündel, München (1998 - 2001)
  • Kontinuierliche intrathekale Baclofengabe bei Dystonie
    Dr. Dirk Dressler, London (1997/98)

Verfahrensregeln:

Nachdem das Projekt durch unseren Wissenschaftlichen Beirat als förderungswürdig angesehen wird, muss der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine Spezifikation der Gesamtkosten muss vorgelegt werden
  • Bei Teilfinanzierung durch die Deutsche Dystonie Gesellschaft e.V. muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein
  • Ist dieses sichergestellt, weist die Deutsche Dystonie Gesellschaft e.V. 50% des zugesagten Finanzierungsbetrags auf ein Sonderkonto der Klinik des Antragstellers an.
  • Die restliche Summe wird überwiesen, wenn der Deutschen Dystonie Gesellschaft e.V. ein Zwischenbericht, der zur Zufriedenheit der Deutschen Dystonie Gesellschaft e.V. und des Wissenschaftlichen Beirates ausfällt, erhalten hat. Dann soll ein Abschlusstermin vereinbart werden.
  • Der ausführliche Abschlussbericht über das Forschungsprojekt ist der Deutschen Dystonie Gesellschaft e.V. einzureichen und wird als Referat auf der Jahrestagung der Deutsche Dystonie Gesellschaft e.V. vom Antragsteller vorgetragen.
  • Bei nicht Beendigung eines Projektes sind die Gründe durch schriftliche Belege der Deutschen Dystonie Gesellschaft e.V. mitzuteilen und die Verwendung des Geldes für die Teilfinanzierung zu belegen.

Die Deutsche Dystonie Gesellschaft e.V. erhält jederzeit auf Verlangen einen Nachweis über die für das Projekt entstandenen Kosten.