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Wir danken unseren Förderern!

Für unsere Vereinsarbeit erhalten wir von der "GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" eine pauschale Förderung

Dazu gehören der Verband der Ersatzkassen vdek, der AOK-Bundesverband eGBR, der BKK Dachverband e.V., der IKK e.V., die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Von dieser Förderung werden regelmäßig Ausgaben wie Büromiete, Telefon, Internet, Porto, Kontoführung, Büromaterial, technische Ausstattung, Versicherungen, die Vereinszeitung und ein Teil der Personalkosten finanziert. Weiterhin wird damit die Jahrestagung im August finanziell unterstützt. 

  • Förderung nach § 20 h SGB V im Jahr 2025 = GKV  50.000,00 €
  • Förderung nach § 20 h SGB V im Jahr 2024 = GKV  53.000,00 €
  • Förderung nach § 20 h SGB V im Jahr 2023 = GKV  53.000,00 €
  • Förderung nach § 20 h SGB V im Jahr 2022 = GKV  48.000,00 €
  • Förderung nach § 20 h SGB V im Jahr 2021 = GKV  52.500,00 €
  • Förderung nach § 20 h SGB V im Jahr 2020 = GKV  75.000,00 €
  • Förderung nach § 20 h SGB V im Jahr 2019 = GKV  40.000,00 €
  • Förderung nach § 20 h SGB V im Jahr 2018 = GKV  40.000,00 €

 

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